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  • 23.04.2020 · Nachricht · Gutachten

    Bagatellgrenze gilt nicht bei kleinem WBW (Ende einer Posse)

    | Bei einem WBW von nur 1.150 Euro darf der Geschädigte ein Schadengutachten einholen, auch wenn die Reparaturkosten schlussendlich unterhalb der für Standardfälle geltenden Bagatellgrenze liegen. Es kommt nämlich nach der BGH-Rechtsprechung darauf an, wie sich ein verständiger Geschädigter in der Situation verhält. Die Schadenhöhe ist dabei nur eins von mehreren Kriterien. Da der Geschädigte fürchten muss, mit dem Schaden in den Totalschadenbereich zu kommen, ist bei dem niedrigen WBW die Einholung des Gutachtens vernünftig, entschied das AG Berlin-Mitte. |