12.05.2014 · Fachbeitrag · Gutachten
Bagatellgrenze für Gutachten liegt deutlich unter 1.000 Euro
Die Bagatellgrenze, ab deren Überschreiten die Einholung eines Schadengutachtens nicht als Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht angesehen wird, ist „bei deutlich unter 1.000 Euro anzusiedeln“, urteilte das AG Magdeburg.
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