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  • 08.08.2024 · Nachricht · Gutachten

    AG Braunschweig: Mitgliedschaft im BVSK ist keine Voraussetzung für Heranziehung der Honorartabelle als Schätzgrundlage

    Eine Mitgliedschaft im BVSK ist keine Voraussetzung für die Heranziehung der Honorartabelle als Schätzgrundlage, da diese bundesweit als repräsentativer Querschnitt anzusehen ist. Eine Differenzierung nach BVSK- Mitgliedern und Nichtmitgliedern erscheint zur Abgrenzung nicht geeignet, entschied das AG Braunschweig.