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  • · Fachbeitrag · Glasschaden

    Sind die DAT-Werte beim Glasschaden für den Versicherer nicht verbindlich?

    | Ein Leser möchte wissen: Darf der Versicherer bei einem Glasschaden die Position „Abdeckrahmen“ komplett streichen, obwohl diese Position im DAT-System separat aufgeführt ist? Und darf der Versicherer beim Klebesatz zehn Prozent abziehen? Der folgende Beitrag beantwortet die Fragen des Lesers und räumt dabei auch mit einer weit verbreiteten Fehlvorstellung auf. |

     

    Frage: Wir hatten eine Reparaturrechnung über „Windschutzscheibe erneuern“ und diese bei der Versicherung eingereicht. Wir haben die Arbeitswerte und Preise über Silver-DAT Kalkulation ermittelt. Nun kam die Abrechnung von der Versicherung. Diese wurde gekürzt. Die Position „Abdeckrahmen“ mit 40 AW wurde komplett gestrichen, obwohl diese Position in DAT separat aufgeführt ist. Beim Klebesatz wurden 10 Prozent abgezogen. Sind die DAT-Werte für die Versicherung nicht verbindlich?

     

    Unsere Antwort: Auch wenn das für Ihre Frage eher negativ ist: Die „Hörigkeit“ hinsichtlich AW-Vorgaben von DAT, Audatex oder Herstellern wundert uns schon seit langer Zeit. Die Vorgaben beziehen sich auf Idealbedingungen.