09.01.2023 · Nachricht · Glasschaden
Glassplitterbeseitigung ist beim Glasschaden zu erstatten
Die Kosten für die Beseitigung von Glassplittern gehören zur Behebung der Bruchschäden an der Verglasung. Sie stellen keinen nicht versicherten Folgeschaden dar, entschied das AG Tettnang.
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