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  • · Fachbeitrag · Glasschaden

    Darf der Versicherer UPE-Aufschläge bei Glasschäden kürzen?

    | Ein Leser fragt: Bei Autoglas arbeiten wir mit UPE-Aufschlägen. Manche Versicherer erstatten die Kosten auf der Grundlage unserer Rechnung, andere kürzen die UPE-Aufschläge raus. Wie ist die Rechtslage? |

     

    Unsere Antwort | Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Vielmehr müssen Sie jeweils in den Kaskoversicherungsvertrag Ihres Kunden schauen. Es gibt inzwischen nicht wenige Gesellschaften, die dort mit dem Kunden vereinbart haben, bei Glasschäden die in der Werkstatt entstandenen Kosten maximal auf der Basis der unverbindlichen Preisempfehlung des Hersteller zu erstatten, aber eben nicht mit Aufschlägen darauf.

     

    PRAXISHINWEISE |  

    • Enthält in Abzugsfällen der Kaskovertrag des Kunden eine solche Klausel, muss der Kunde die Aufschläge aus eigener Tasche zahlen.
    • Enthält der Vertrag keine entsprechende Klausel, muss der Versicherer den Rechnungsbetrag inklusive der Aufschläge bezahlen, wenn das lokal die „üblichen“ Kosten sind.
    • Das vor einem Prozess durchzuführende Sachverständigenverfahren ist in diesem Fall unseres Erachtens entbehrlich, weil die Frage der Auslegung des Vertrags im Hinblick auf die UPE-Aufschläge kein Thema ist, das in den Aufgabenbereich des Sachverständigen fällt.
    • Verwenden Sie den Textbaustein 326, wenn der Kaskovertrag die Erstattung von UPE-Aufschlägen nicht ausschließt und solche bei Ihnen lokal üblich sind.