· Fachbeitrag · Fiktive Abrechnung
Wie abrechnen, wenn junges teures Kfz nach Totalschaden durch günstiges ersetzt wird?
Wie ist abzurechnen, wenn ein junges teures Fahrzeug nach einem Totalschaden durch ein günstiges ersetzt wird? Zu dieser Thematik hat UE folgende Leseranfrage erreicht.
Frage: Das Fahrzeug des nicht vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten erleidet einen Schaden mit Reparaturkosten von ca. 80.000 Euro brutto. Das Fahrzeug hat einen Wiederbeschaffungswert (regelbesteuert) in Höhe von 109.000 Euro brutto, also netto 91.596,64 Euro. Der Restwert beträgt 55.000 Euro. Im ersten Arbeitsgang wurde der Wiederbeschaffungswert netto abzüglich Restwert abgerechnet, also sind 36.596,64 Euro geflossen.
Der Geschädigte erwirbt ein Ersatzfahrzeug zum Preis von 59.880,00 Euro brutto. Die ausgewiesene Mehrwertsteuer beträgt 9.560,67 Euro. Nun verlangt er die 9.560,67 Euro, denn diese Mehrwertsteuer wurde bei der Schadenbeseitigung aufgewendet. Der Versicherer wendet ein, das sei eine unzulässige Vermischung von fiktiver und konkreter Abrechnung. Ist das richtig?
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