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  • 25.08.2026 · Nachricht · Fiktive Abrechnung

    Vom Versicherer behaupteter Großkundenrabatt im Rahmen der Abrechnung fiktiver Reparaturkosten

    Dass ein prozessual zugrunde zu legender Großkundenrabatt auch im Rahmen einer fiktiven Abrechnung anzurechnen ist, ist vom BGH geklärt (Urteil vom 29.10.2019, Az. VI ZR 45/19, Abruf-Nr. 212615 ). Allerdings muss der Schädiger seine These vom Großkundenrabatt substanziieren. Eine pure Behauptung ohne Anhaltspunkte genügt nicht. Die genügt erst recht nicht, wenn der Geschädigte zum Beleg für einen beseitigten Vorschaden am Fahrzeug eine damalige Reparaturrechnung vorlegt, die keinen Rabatt ausweist, entschied das LG Osnabrück.