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  • 04.08.2020 · Nachricht · Fiktive Abrechnung

    Verweiswerkstatt gibt keine Auskunft zu den Preisen

    | Verweigert die Werkstatt, auf die der Versicherer bei der fiktiven Abrechnung verweist, auf telefonische Nachfrage Auskunft zu deren Stundenverrechnungssätzen, darf der Geschädigte und Kläger zu Recht davon ausgehen, dass die vom Versicherer benannten Beträge nicht die allgemeinen Aushangpreise sind. Er darf davon ausgehen, dass es sich um Sonderpreise für den Versicherer handelt, entschied das AG Kerpen. |