16.05.2022 · Nachricht · Fiktive Abrechnung
Fiktive Abrechnung und Nutzungsausfallentschädigung
Auch bei der Abrechnung fiktiver Reparaturkosten hat der Geschädigte Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, wenn er den tatsächlichen Ausfall des Fahrzeugs nachweist. Das hat das AG Tostedt bestätigt.
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