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  • 16.05.2022 · Nachricht · Fiktive Abrechnung

    Fiktive Abrechnung und Nutzungsausfallentschädigung

    Auch bei der Abrechnung fiktiver Reparaturkosten hat der Geschädigte Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, wenn er den tatsächlichen Ausfall des Fahrzeugs nachweist. Das hat das AG Tostedt bestätigt.