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  • · Fachbeitrag · Fiktive Abrechnung

    Beilackierung: Kostenerstattung auch bei fiktiver Abrechnung

    | Auch bei einer fiktiven Abrechnung sind die vom Schadengutachter kalkulierten Kosten der Beilackierung zu erstatten, entschied das AG Aalen. Wenn das für die fiktive Abrechnung so gilt, gilt das erst recht bei einer durchgeführten Reparatur. |

     

    Der Versicherer hatte zwei Einwände, die inzwischen regelmäßig zu hören oder zu lesen sind:

    • 1. Ein Sachverständiger könne gar nicht beurteilen, ob eine Beilackierung erforderlich sei. Das sehe man nämlich erst bei der Lackierdurchführung.