19.05.2026 · Fachbeitrag · Fiktive Abrechnung
AG Berlin-Mitte: Ein Prüfbericht ist keine ausreichende Grundlage für die Verweisung auf eine alternative Werkstatt
Die Abteilung 101 C des AG Berlin-Mitte hält einen Prüfbericht generell nicht für eine geeignete Grundlage, den Geschädigten bei einer fiktiven Abrechnung auf niedrigere Kosten zu begrenzen. Dem Geschädigten könne nicht zugemutet werden, im Zeitpunkt seiner Restitutionsentscheidung nur aufgrund eines Prüfberichts und ohne zumindest eine Sichtprüfung des Pkw durch einen Kfz-Sachverständigen davon auszugehen, dass der darin behauptete Reparaturaufwand den tatsächlichen unfallursächlichen Reparaturaufwand abbilde.
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