15.02.2023 · Nachricht · Bagatellschaden
Erkennbar nur der Außenspiegel: Kein Schadengutachten
Ein Urteil aus München zeigt eine nachvollziehbare Abgrenzung zum Bagatellschaden: Der elektrisch verstell-, einklapp- und beheizbare Außenspiegel war beschädigt, aber sonst laienerkennbar nichts. Das, so das AG München, sei eine Bagatelle, die die Kostenerstattung für ein Schadengutachten ausschließe.
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