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  • 25.09.2018 · Nachricht · Ausfallschaden

    Versicherer muss Reparaturablaufplan konkret bestreiten

    Legt der Geschädigte zum Nachweis der Berechtigung einer im Verhältnis zur Prognose verlängerten Reparaturdauer einen Reparaturablaufplan vor, kann der Versicherer nicht pauschal dessen Richtigkeit bestreiten. So entschied das LG Frankenthal.