03.06.2025 · Nachricht · Ausfallschaden
Unfall auf der Fahrt in den Urlaub: Schadengutachten und Ersatzbeschaffung müssen erst nach dem Urlaub erfolgen
| Auf der Urlaubsreise war die Autobahn gerade erreicht, da ereignete sich der Unfall. In der Folge war das Auto nicht mehr fahrbereit. Der Geschädigte begann die Reise alsbald noch mal – nun mit dem Mietwagen. Dass er sich erst nach Rückkehr aus dem Urlaub um ein Schadengutachten und die Ersatzbeschaffung gekümmert hat, ist nicht zu beanstanden, entschied das AG Gütersloh. |
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