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  • 03.06.2025 · Nachricht · Ausfallschaden

    Unfall auf der Fahrt in den Urlaub: Schadengutachten und Ersatzbeschaffung müssen erst nach dem Urlaub erfolgen

    Auf der Urlaubsreise war die Autobahn gerade erreicht, da ereignete sich der Unfall. In der Folge war das Auto nicht mehr fahrbereit. Der Geschädigte begann die Reise alsbald noch mal – nun mit dem Mietwagen. Dass er sich erst nach Urlaubsrückkehr um ein Schadengutachten und die Ersatzbeschaffung gekümmert hat, ist nicht zu beanstanden, entschied das AG Gütersloh.