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  • 05.05.2021 · Nachricht · Ausfallschaden

    Trödeln ist teuer: 19.500 Euro Nutzungsausfall bei 3.500 WBW

    | Ein ausreichend wegen der wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit des Geschädigten gewarnter Schädiger muss Nutzungsausfallentschädigung auch für einen sehr langen Zeitraum erstatten, wenn er über einen so langen Zeitraum den Schaden nicht reguliert. Die gelegentliche Mitnutzung eines Zweitwagens, der vom Ehepartner regelmäßig gebraucht wird, ändert daran nichts. Dies hat das LG Kassel entschieden. |