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  • 30.10.2026 · Nachricht · Ausfallschaden

    Schmale Rente, keine Rücklagen und Reparatur erst nach Geldeingang: Gewarnter Versicherer muss 308 Tage Ausfall tragen

    Grundsätzlich deutet eine Reparatur erst ca. zehn Monate nach dem Unfall auf einen fehlenden Nutzungswillen hin. Ist aber der Nachweis erbracht, dass die Geschädigte schlicht und einfach kein Geld hatte, um die Reparatur durchführen zu lassen, ist das Indiz widerlegt. Weil der Versicherer insoweit gewarnt war, muss er auch für den Ausfall von 308 Tagen Nutzungsausfallentschädigung bezahlen, entschied das LG Dresden.