22.09.2026 · Nachricht · Ausfallschaden
OLG Celle: Keine Pflicht zur Notreparatur bei einem umfangreichen Schaden
Bei lange anhaltendem Ausfall des verunfallten Fahrzeugs, weil der Versicherer extrem langsam reguliert hat und der Geschädigte den Schaden erst nach Geldeingang reparieren lassen konnte, kommt häufig der Einwand, der Geschädigte hätte eine Notreparatur durchführen lassen müssen. Auch da stellt sich regelmäßig die Frage, wovon der Geschädigte die bezahlen soll. In einem Fall des OLG Celle hatte der Versicherer jedoch bereits einen Teilbetrag auf den Schaden geleistet. Er meinte, der hätte für die Notreparatur ausgereicht. Das OLG sieht keine Pflicht zur Notreparatur bei einem umfangreichen Schaden.
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