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  • 22.12.2022 · Nachricht · Ausfallschaden

    Mietwagen: Kosten für Navigationssystem sind zu erstatten

    | Der Versicherer trug vor, in Zeiten von Smartphones benötige niemand mehr ein aufpreispflichtiges Navigationssystem im Auto. Das sieht das AG Kaufbeuren anders. Der Geschädigte müsse sich nicht auf ein Smartphone verweisen lassen, da nicht jeder Mensch ein Smartphone besitze und der Einsatz eines Smartphones auch nur bedingt verkehrsrechtskonform sei. |