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  • 20.10.2025 · Nachricht · Ausfallschaden

    LG Stade: Das „Interimsfahrzeug“ und die Anforderungen an den Vortrag des Versicherers

    | Ein Abschleppfahrzeug wird bei einem unverschuldeten Unfall so sehr beschädigt, dass die prognostizierten Reparaturkosten höher sind als die Differenz aus WBW und Restwert. Daher erstattet der Versicherer zunächst nur diesen Betrag. Der geschädigte Abschleppunternehmer entscheidet sich jedoch zur Reparatur. Erst nach Reparaturbeginn stellt sich heraus, dass Teile nicht lieferbar sind. Für 239 Tage laufen Mietwagenkosten von mehr als 50.000 Euro auf. Das führt zum Streit, ob ein Interimsfahrzeug hätte gekauft werden müssen. Nein, sagt das LG Stade. |