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  • 17.02.2026 · Nachricht · Ausfallschaden

    LG Darmstadt präzisiert Anforderungen an Warnhinweis nach § 254 Abs. 2 BGB

    | Eines der ungezählten Urteile zur Frage, wie intensiv der § 254 Abs. 2 BGB-Hinweis des Geschädigten an den Versicherer sein muss, kommt vom LG Darmstadt. Der Versicherer, der sich mit der Regulierung trotz des Hinweises viel Zeit gelassen hat, reklamierte im Rechtsstreit, der Hinweis sei offensichtlich ein Textbaustein und damit nicht auf den konkreten Fall abgestimmt. |