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  • · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Keine Nutzungsausfallentschädigung wegen angebotenem kostenlosen Mietwagen?

    | Mit dem Hinweis „Wir haben doch einen kostenlosen Mietwagen angeboten!“ versucht ein Versicherer, die geforderte Nutzungsausfallentschädigung zu Fall zu bringen. „Geht das?“, will ein Leser wissen. Nein, sagt UE und liefert nachfolgend die Argumente. |

     

    Die Idee des Versicherers

    Reparaturdauer lt. Gutachten elf Kalendertage, gedauert hat es wegen dem Geschädigten nicht anzulastender Verzögerung 47 Tage. Für die verlangt der Geschädigte Nutzungsausfallentschädigung.

     

    Der Versicherer zahlt Nutzungsausfallentschädigung für elf Tage und schreibt: „Den von Ihnen genannten Zeitraum von 47 Tage können wir nicht akzeptieren. Wir hatten Ihrer Mandantschaft bereits am 19.01.2023 zur Vermeidung einer hohen Nutzungsausfall-Entschädigung ein kostenloses Ersatzfahrzeug angeboten. Dieses Angebot wurde allerdings nicht wahrgenommen. Daher halten wir unsere Abrechnung bezüglich Nutzungsausfall für ausreichend.“