Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 28.04.2023 · Nachricht · Ausfallschaden

    Keine Nutzungsausfallentschädigung für Motorrad

    | Das in UE 4/2023 vorgestellte Urteil des OLG Celle vom 01.03.2023 (Az. 14 U 149/2) zum verneinten Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei einem Oldtimer hat zu Fragen von Lesern geführt. Das OLG ist ja nicht den Weg über den Zweitwageneinwand gegangen, sondern über die Dogmatik des Schadenrechts: Nutzungsausfallentschädigung gibt es nur für solche Dinge, die für die eigenwirtschaftliche Lebensführung notwendig sind. Damit liegt es auf der Linie des BGH: Für Alltagsautos ja, für Pelzmantel oder Swimmingpool nein. Das hat insbesondere die Motorradfraktion unter den UE-Lesern aufgeschreckt. |