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  • 20.05.2026 · Nachricht · Ausfallschaden

    Weiternutzung eines nicht mehr verkehrssicheren Fahrzeugs

    Benutzt der Geschädigte das laut Schadengutachten nicht mehr verkehrssichere Fahrzeug dennoch weiter, hat er keinen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Denn der Geschädigte hat keine fühlbare Nutzungsentbehrung, die Voraussetzung für eine Entschädigung ist, so das OLG Frankfurt.