· Nachricht · Ausfallschaden
Kein Schadenersatz für Steuern und Versicherung während der Ausfalldauer
Die Kosten für Steuern und Versicherung wären auch ohne den Unfall angefallen. Dass sie während der Ausfallzeit nutzlos sind, fällt in die rechtliche Kategorie der nicht zu ersetzenden „frustrierten Aufwendungen“ und wird durch die Nutzungsausfallentschädigung ausgeglichen. Wird ein Mietwagen genommen, kostet der den Geschädigten während der Nutzung keine Steuern und keine Versicherung. Das gleicht sich aus (LG Görlitz, Urteil vom 13.07.2026, Az. 6 O 555/23 (2), Abruf-Nr. 256313 , eingesandt von Rechtsanwalt Jörg Kummerlöw, Dresden).
Quelle: Ausgabe 11 / 2026 | Seite 6 | ID 50993185