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  • 26.05.2025 · Nachricht · Ausfallschaden

    Fantasien des Versicherers: Der Geschädigte hätte das Ersatzfahrzeug doch auch „auf Abtretung“ kaufen können

    | Ein Geschädigter weist den eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer nach dem Totalschaden darauf hin, dass er ohne eine Vorschusszahlung des Versicherers kein Ersatzfahrzeug kaufen könne. Der Versicherer lässt sich mehr als einen Monat Zeit und meint wegen des in der Zeit aufgelaufenen Ausfallschadens, der Geschädigte hätte ohne Weiteres ein Ersatzfahrzeug kaufen können: Die Autohäuser würden statt Geld auch eine Abtretung des Schadenersatzanspruchs akzeptieren. Über diesen Fall entschied das AG Stade. |