12.06.2026 · Nachricht · Ausfallschaden
Bei Ersatzeilrückstand muss der Geschädigte das Fahrzeug nicht halbfertig weiternutzen
Während der Reparatur fällt auf, dass der zu ersetzende Stoßfänger produktionsseitig vom Hersteller geändert wurde. Die ursprüngliche Version ist nicht mehr lieferbar. Nun passt der nicht beschädigte Frontspoiler nicht an den neuen Stoßfänger. Bis der nachbestellte Spoiler zum neuen Stoßfänger da ist, gibt es eine Reparaturverzögerung. Der Versicherer meint, das Fahrzeug sei vorübergehend auch ohne den Spoiler nutzbar gewesen. Bei wenigen Tagen Verzögerung sei das unzumutbar, entschied das AG Rotenburg (Wümme) und sprach die Mietwagenkosten voll zu.
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