12.06.2025 · Nachricht · Ausfallschaden
AG Rheinberg: Verzögerung der Reparatur durch Erkrankung eines Werkstattmitarbeiters geht zulasten des Schädigers
Eine Reparaturverzögerung von einer Woche Dauer durch die Erkrankung eines Werkstattmitarbeiters geht zulasten des Schädigers bzw. des dahinter stehenden Versicherers, entschied das AG Rheinberg.
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