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  • 28.08.2018 · Nachricht · Anwaltskosten

    Wenn die RKÜ Einschränkungen enthält

    | Übersendet der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer zwar eine Reparaturkosten-Übernahmeerklärung (RKÜ), enthält diese aber die Einschränkung, dass Verbringungskosten bis maximal 80 Euro netto erstattet werden, kann er sich nicht auf den Standpunkt stellen, wegen der RKÜ habe der Geschädigte keinen Rechtsanwalt einschalten dürfen. So entschied das AG Husum. |