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  • 20.08.2026 · Nachricht · Altschaden

    Altschaden an einem 19 Jahre alten Fahrzeug und dessen Einfluss auf den Wert des Fahrzeugs

    An einem 19 Jahre alten Pkw war im Bereich der neuen Unfallbeschädigung am Heckstoßfänger bereits eine Beeinträchtigung, bei der man streiten konnte, ob das ein Schaden oder nur eine – wenn auch deutliche – Gebrauchsspur war. Diese Beeinträchtigung wurde bei der unfallbedingten Erneuerung des Stoßfängers zwangsläufig mitbeseitigt. Der vorschadenverliebteste aller Versicherer meint, die vorherige Beeinträchtigung hätte auch einer Erneuerung des Stoßfängers bedurft. Also zieht er 599,99 Euro von den Reparaturkosten ab. Da hat das AG Coesfeld nicht mitgemacht.