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  • 29.09.2016 · Fachbeitrag · Abtretung

    „Übersicherung“ mit Abtretung – Verstoß gegen AGB-Recht

    | Es verstößt gegen die Überraschungsverbotsregelung aus dem AGB-Recht, wenn sich ein Schadengutachter nicht nur den Anspruch auf Erstattung des Sachverständigenhonorars abtreten lässt, sondern weitere Erstattungsansprüche, um seinen Anspruch notfalls daraus aufzufüllen. Das hat der BGH entschieden. |