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  • 29.11.2013 · Fachbeitrag · Abtretung

    Neue Attacke auf die Abtretung: Fehlender Rechtsbindungswille

    | Behauptet der aus abgetretenem Recht verklagte Versicherer, die Abtretung sei unwirksam, weil der Geschädigte nicht verstanden habe, was er unterschrieben hat, und eine Abtretung nicht gewollt habe, spielt das im Verhältnis zwischen dem Kläger und dem Versicherer keine Rolle. Allenfalls der Geschädigte kann versuchen, seine auf die Abtretung gerichtete Willenserklärung anzufechten, entschied das LG Mönchengladbach. |