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  • · Fachbeitrag · Abschleppkostenregress

    LG Landshut erklärt Preis- und Strukturumfrage 2024 des VBA e.V. zur geeigneten Schätzgrundlage

    | Die Preis- und Strukturumfrage 2024 des VBA e.V. ist geeignete Schätzgrundlage, entschied das LG Landshut in einem Abschleppkostenregress. |

     

    Warum die PuS ab Ausgabe 2022 für Versicherer Gift ist

    Solange die im Zweijahresrhythmus aktualisierte Preis- und Strukturumfrage (PuS) nur den Mittelwert der statistisch ermittelten Beträge enthielt, gefiel sie dem großen Versicherer, der mit vielen Regressen gegen Abschlepp-unternehmer auffällt. Denn dann waren ja sämtliche Beträge, die den Durchschnitt „von oben“ bildeten, nicht greifbar. Seitdem der Verband jedoch ‒ für die Frage der Üblichkeit einzig richtig ‒ ab der Ausgabe 2022 die gesamte Bandbreite der Nennungen aufzeigt, gilt sie als Gift.

     

    Weil der Versicherer den wahren Grund ‒ da allzu durchsichtig ‒ nicht nennen kann, attackiert er die PuS nun regelmäßig mit dem Argument, sie sei manipuliert, weil die befragten Unternehmer wissen, warum die Beträge abgefragt werden. Dass sie manipuliert sei, könne man auch daran erkennen, dass sie keine Preise für die „bis 7,5 t zGM“-Abschleppfahrzeuge mehr enthalte, damit die Unternehmer immer die Kosten für die „bis 11,99 t zGM“, die nun die kleinsten Abgefragten seien, berechnen könnten. Dabei wird ignoriert, dass die für viele der heute sehr schweren Pkw oder SUV gar nicht mehr taugen und deshalb kaum noch am Markt sind. Wegen dieser behaupteten Manipulationen sei noch immer auf die PuS 2020 abzustellen.