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  • · Fachbeitrag · Abschleppkosten

    Totalschaden und Abschleppkosten „nach Hause“

    | Ein Autohaus möchte einem nach einem Unfall bereits mit einem Mietwagen ausgestatteten Kunden ein neues Fahrzeug verkaufen und den Unfallwagen „in Zahlung nehmen“. Dabei stellt sich die Frage, inwieweit die Kosten für den Transport des Unfallfahrzeugs zum ankaufenden Autohaus sowie die Kosten für die Rückführung des Mietwagens an den Anmietort dem Schädiger aufgebürdet werden können. |

     

    Frage: Ein Kunde verunfallte etwa 45 Kilometer von zu Hause entfernt. Es ist ein eindeutiger Haftpflichtschaden mit voller Haftung bei der Gegenseite. Das Fahrzeug ist so sehr beschädigt, dass auch für den Laien der Totalschaden erkennbar ist. Ein örtlicher Abschleppunternehmer hat das Fahrzeug von der Unfallstelle zu seinem Betriebshof geschleppt. Einen Mietwagen hat der Kunde direkt beim Abschleppunternehmer bekommen. Nun möchte er bei uns ein anderes Auto kaufen und den verunfallten Wagen an uns zum gutachterlich festgestellten Preis verkaufen. Kann der Unfallwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu uns geschleppt werden? Am Ende muss ja auch der Mietwagen wieder zurück an den Anmietort. Lässt sich im Zuge dessen eine Lösung finden?

     

    Unsere Antwort: Das LG Stuttgart hat bereits einen vergleichbaren Fall entschieden, allerdings einen mit einer größeren Entfernung. Dort ging es ebenfalls um einen offensichtlichen Totalschaden, aber um 373 km Transportstrecke bei Kosten von 529,55 Euro. Das, so das LG, geht nicht zulasten des Schädigers. Ein Unfallfahrzeug zu verkaufen, sei überall möglich (LG Stuttgart, Urteil vom 15.6.2011, Az. 8 O 434/11; Abruf-Nr. 112428 ). Das ist ohne weiteres nachvollziehbar.