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  • 22.06.2022 · Nachricht · Abschleppkosten

    Streit um Abschleppkosten bei harmlos aussehendem Schaden

    | Da sei doch ausweislich der Fotos aus dem Schadengutachten nur ein bisschen Blech verbogen, trug der Schädiger vor und regulierte die Abschleppkosten nicht. „Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben“, zitierte das LG Aschaffenburg aus dem Schadengutachten und verurteilte den Schädiger zur Zahlung der Abschleppkosten (LG Aschaffenburg, Urteil vom 20.05.2022, Az. 32 O 68/21, Abruf-Nr. 229722 , eingesandt von Rechtsanwalt Martin Dirscherl, Olching). |