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  • 18.09.2025 · Nachricht · Abschleppkosten

    Hochwertiges junges Fahrzeug von der Unfallstelle zur Heimatwerkstatt transportiert: Das geht in Ordnung

    | Ein einem Autohaus gehörender BMW X 5, der erst 4,5 Monate alt war und erst ca. 5.000 km Laufleistung aufwies, verunfallt in ca. 150 km Entfernung vom Geschäftssitz. Wegen des hohen Fahrzeugswerts geht das Autohaus von einem Reparaturschaden aus und lässt es durch einen Abschleppunternehmer vom Unfallort zurückholen. Das fertige Schadengutachten zeigt dann aber, dass die Reparatur im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert nicht sinnvoll ist. Der gegnerische Haftpflichtversicherer verweigert die Erstattung der Transportkosten. Zu Unrecht, sagt das AG Schwetzingen. |