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  • · Fachbeitrag · Abschleppkosten

    Heimtransport von Unfallgeschädigten nach Abschleppvorgang nicht erstattungsfähig?

    | Kann ein Abschleppunternehmer wirklich nichts von der regulierenden Versicherung erstattet bekommen, wenn er nachts auf der Autobahn gestrandete, mittellose Unfallgeschädigte nach dem Abschleppvorgang nach Hause fährt? Die Antwort ist bei Weitem nicht so eindeutig, wie der Versicherer glauben zu machen versucht. |

     

    Frage: Ich bin Abschleppunternehmer. Ein Unfall ereignete sich nachts um ein Uhr auf der Autobahn. Das geschädigte Fahrzeug wies einen wirtschaftlichen Totalschaden auf und war nicht mehr fahrtauglich. Der Geschädigte und zwei weitere Insassen hatten ihre Fahrt am Wohnsitz des Halters begonnen. Entfernung zum Unfallort betrug 75 km. Es handelte sich um Personen, die laut ihrer Aussage mittellos waren. Da um diese Nachtzeit eine Zugverbindung nicht möglich war und ein Taxi für die Herren nicht bezahlbar war, habe ich sie mit meinem Firmenfahrzeug nach Hause gefahren. Diese Leistung habe ich zusammen mit der Abschlepprechnung der regulierenden Versicherung in Rechnung gestellt. Jedoch sind die Kosten für die Verbringung des Geschädigten und seiner Begleiter von der Versicherung in Abzug gebracht worden, da sie im Rahmen der Schadenersatzpflicht nicht erstattungsfähig seien. Fernmündlich bekam ich dann noch zu hören, dass die drei Personen keinen Anspruch darauf haben, in der Gegend herumgefahren zu werden. Ist das wirklich so?

     

    Unsere Antwort: Das ist eine verzwickte Angelegenheit, die durchaus nicht so klar ist, wie die Versicherung vorgibt.