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  • · Fachbeitrag · Abschleppkosten

    Abschleppen bis zur Heimatwerkstatt trotz Totalschadens

    | Bei Haftpflichtschäden sind die Kosten für das Abschleppen bis zur Heimatwerkstatt grundsätzlich vom Schädiger zu erstatten. Das gilt auch, wenn sich der Schaden später in der Werkstatt als wirtschaftlicher Totalschaden herausstellt, der Geschädigte dies aber vorher nicht erkennen konnte. So urteilte das AG Ingolstadt in einem Fall, in dem es um eine Strecke von etwa 100 km und Abschleppkosten in Höhe von 549,78 Euro ging. |

     

    Das AG begründet seine Entscheidung pro Heimatwerkstatt damit, dass

    • die Abwicklung der Reparatur und eventueller späterer Nachbesserungsarbeiten dadurch für den Geschädigten einfacher ist und