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  • 22.11.2022 · Nachricht · 130-Prozent-Reparatur

    130 Prozent auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge

    | Derzeit werden mangels Lieferbarkeit von Fahrzeugen auch Fahrzeuge repariert, bei denen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert erreichen oder übersteigen. Das finden Versicherer nicht witzig. Immer häufiger wird von dort versucht, die Geschädigten und auch die Anwälte mit der Uralt-Behauptung zu verunsichern, die 130-Prozent-Rechtsprechung gelte nur für privat genutzte Fahrzeuge. Die allerdings ist unzutreffend. |