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  • 07.01.2021 · Nachricht · 130-Prozent-Grenze

    Mit Gebrauchtteilen unter die 130 Prozent gerettet

    | Der Versicherer muss die Reparaturkosten erstatten, wenn diese beim Haftpflichtschaden mit Neuteilen kalkuliert über, aber durch die Verwendung von Gebrauchtteilen unter der 130-Prozent-Grenze liegen. Das hat das LG Frankfurt/Oder entschieden. |