07.01.2021 · Nachricht · 130-Prozent-Grenze
Mit Gebrauchtteilen unter die 130 Prozent gerettet
Der Versicherer muss die Reparaturkosten erstatten, wenn diese beim Haftpflichtschaden mit Neuteilen kalkuliert über, aber durch die Verwendung von Gebrauchtteilen unter der 130-Prozent-Grenze liegen. Das hat das LG Frankfurt/Oder entschieden.
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