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  • 24.04.2013 · Fachbeitrag · 130-Prozent-Grenze

    Gutachten unter – Rechnung aber über 130 Prozent

    | Liegt die Prognose der Schadenhöhe im Schadengutachten, das der Geschädigte selbst eingeholt hat, unter dem 1,3-fachen des WBW, die Rechnung aber darüber, muss der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer auf der Grundlage der Reparaturrechnung abrechnen. Denn das Prognoserisiko trägt der Schädiger, entschied das AG Schwäbisch-Gmünd. |