18.12.2015 · Fachbeitrag · 130-Prozent-Grenze
Anspruch auf Vorschuss im 130-Prozent-Fall
Ein mittelloser Geschädigter kann nach Ansicht des OLG Frankfurt Anspruch auf Vorschusszahlung durch den gegnerischen Versicherer haben, wenn er sonst das Fahrzeug nicht im Rahmen der 130-Prozent-Regelung vollständig und fachgerecht reparieren lassen kann. Dazu muss er glaubhaft machen, dass er das Fahrzeug vollständig und fachgerecht reparieren lassen und behalten wird.
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