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  • · Fachbeitrag · 130-Prozent-Grenze

    130-Prozent-Reparatur billiger als prognostiziert - Versicherer behauptet: nicht fachgerecht

    | Die Verwendung eines Austauschlenkgetriebes spricht nicht gegen eine ordnungsgemäße Reparatur. Und dass die vom Geschädigten gewählte Werkstatt keine UPE-Aufschläge berechnet, hindert eine 130-Prozent-Abrechnung nicht, entschied das LG Freiburg. Der Fall zeigt: 130-Prozent-Fälle haben immer wieder neue Facetten. |

     

    Laut Prognose betrugen die Reparaturkosten im Freiburger Fall 9.048,31 Euro. Damit lagen sie - bezogen auf den Wiederbeschaffungswert von 7.000 Euro - noch knapp innerhalb der 130-Prozent-Grenze. Der Geschädigte legte schlussendlich eine Rechnung über 8.757,73 Euro vor.

     

    Der Anlass für die Differenz ging klar aus der Rechnung hervor

    Ein Blick in die Rechnung hätte gezeigt, wo die Differenzen herkamen: Die vom Geschädigten beauftragte Werkstatt berechnete keine UPE-Aufschläge, und das Lenkgetriebe war ein Austauschteil. Doch der Versicherer stellte sich auf den Standpunkt: Die niedrigere Rechnung könne nur darauf beruhen, dass nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert wurde.