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  • · Fachbeitrag · 130-Prozent-Grenze

    130-Prozent-Reparatur bei werkstatteigenem Fahrzeug

    | Auch ein der Werkstatt selbst gehörendes Fahrzeug kann im Rahmen der 130-Prozent-Grenze repariert werden, wenn die geschädigte Werkstatt es anschließend behält (OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.5.2013, Az. 4 U 324/11; Abruf-Nr. 132551 ). |

    Quelle: Ausgabe 09 / 2013 | Seite 1 | ID 42255287