20.07.2026 · Nachricht ·
Das Abschleppen bis in die Heimatwerkstatt und die Frage des offensichtlichen Totalschadens
Nach überwiegender Rechtsprechung darf das verunfallte Fahrzeug dann nicht auf Kosten des Schädigers in die Heimatwerkstatt abgeschleppt werden, wenn ein offensichtlicher Totalschaden vorliegt. Auf dem Standpunkt steht auch das AG Suhl. Jedoch sieht es auch: Grundsätzlich ist ein technischer Laie beim heutigen Stand der Technik kaum noch in der Lage, die Höhe eines entstandenen Reparaturschadens ex ante, also im Vorhinein zu erkennen und damit die Abgrenzung zu einem Totalschaden vorzunehmen.
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