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  • 24.03.2016 · Download · Kfz-Werkstätten · Reparaturkosten

    412: Keine Nichtigkeit der Abtretung gemäß § 307 BGB (H)

    Der Textbaustein widerlegt die Behauptung mancher Versicherer, die Abtretung benachteilige den Zedenten (abtretender Geschädigter) unangemessen im Sinne von § 307 BGB. Die Abtretung sei daher unwirksam.