20.07.2026 · IWW-Abrufnummer 254946
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht: Urteil vom 03.03.2026 – 7 U 67/25
1) Ein Haftpflichtversicherer ist in den Schutzbereich des zwischen dem Sachverständigen und
der Geschädigten geschlossenen Werkvertrags über die Erstellung eines Kfz-Schadensgutachtens
einbezogen und kann dementsprechend Schadensersatz beanspruchen, wenn der
Sachverständige vertragliche Pflichten verletzt hat.
2) Eine korrekte Restwertermittlung setzt grundsätzlich die Einholung dreier verbindlicher
Angebote auf dem allgemeinen regionalen Markt voraus, wobei dies nicht ausreicht, wenn
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die eingeholten Angebote offenkundig falsch sind. Den
Sachverständigen trifft die Pflicht, das Fahrzeug dem richtigen Interessentenkreis (hier nicht nur
Autoverwertern sondern auch Restwertaufkäufern) anzubieten und die eingeholte Angebote auf
Ihre Plausibilität zu überprüfen.
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