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  • 15.02.2013 · IWW-Abrufnummer 130504

    Amtsgericht Bremen: Urteil vom 13.12.2012 – 9 C 330/11

    Zur Höhe der erstattungsfähigen Mietwagenkosten für ein Unfallersatzfahrzeug nach Gutachteneinholung.
    Ein geringer Fahrbedarf (hier: 44 km in 5 Tagen) schließt den Anspruch eines Rentners auf Ersatz der angefallenen Mietwagenkosten nicht aus. Bei geringer Kilometerleistung kann der Vorteilsausgleich mit 0,30 € je Kilometer Laufleistung des Ersatzfahrzeugs bemessen werden.


    Hier können Sie das Urteil herunterladen:


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