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  • · Fachbeitrag · Sachverständigenhonorar

    Gutachtenergebnis vor oder nach Kürzung als Abrechnungsgrundlage relevant?

    | Die Erstattung des Gutachtenhonorars steht im Kürzungsfokus der Versicherer. Und so fragt uns ein Leser, der als Schadengutachter das Honorar für sein Gutachten an einer an der Schadenhöhe orientierten Tabelle berechnet: |

     

    Frage: Folgendes Schreiben haben wir in Verbindung mit der Regulierung eines Schadenfalls erhalten: „Wir haben die kalkulierten Reparaturkosten überprüft und Einwendungen zur Schadenhöhe erhoben. Hinsichtlich der Bemessung Ihrer Gebühren gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Bestimmung der erstattungsfähigen Rechtsanwaltsgebühren, bei denen ebenfalls auf den tatsächlichen, vom Schädiger zu ersetzenden Schaden abgestellt wird. Wir verweisen auf das Urteil des BGH vom 12.12.2017 VI ZR 611/16. Unsere Nachberechnung erfolgt auf Basis der BVSK-Honorarbefragung 2018. Sie haben noch Hinweise oder Fragen? Rufen Sie einfach an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.“ Ist die Entscheidung des BGH zum Anwaltshonorar auf die Frage der Gutachtenkosten übertragbar? Seit geraumer Zeit wird im hiesigen Raum schamlos von allen Versicherungen nur noch eine einzige Referenzwerkstatt mit extrem niedrigem Lohnniveau benannt. Diese Werkstatt fällt auf, weil sie seit Jahren unverändert niedrigste Stundenlöhne nach außen hin hat und diese in absehbarer Zeit auch im Sinne der Versicherungen nicht ändern wird. Gleichwohl sind die Auftragsbücher voll von versicherungsseitigen Aufträgen. Fast jede fiktive Abrechnung wird deshalb unterdurchschnittlich abgerechnet. Nachdem der BGH Durchschnittsstundenlöhne gekippt hat, setzen wir in den Schadenkalkulationen fast immer den Markenstundenlohn an. Für uns stellen sich deshalb die Fragen, ob der Versicherer Recht hat und eine Klage unsererseits von Anfang an zum Scheitern verurteilt wäre und wie zukünftig die Schadenkalkulationen aussehen sollen, z. B. mit dem geringsten Schadenniveau?

     

    ANTWORT: Für die Antwort sind zwei Konstellationen und darin zwei Fragestellungen zu unterscheiden: