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  • · Fachbeitrag · Mietwagen/Nutzungsausfall

    Lange Lieferzeiten für Fahrzeuge und die Folgen für die Schadenabwicklung

    | Zurzeit gibt es auch für Allerweltsfahrzeuge erhebliche Lieferzeiten. Die können Schwierigkeiten bereiten, wenn sich der Geschädigte nach einem Unfall entschließt, einen Neuwagen zu kaufen. Denn dann steht er zunächst einmal ohne Fahrzeug da. Die Frage, die der folgende Beitrag beantwortet, lautet: Wie kann diese Phase - ganz oder teilweise - überbrückt werden? |

     

    Wie immer, wenn es um die Erstattungspflicht der Versicherung geht, muss zwischen Kasko- und Haftpflichtschaden unterschieden werden.

    Kaskoschaden

    Anders, als viele meinen, darf ein Kaskoschaden auch dann auf Kosten des Versicherers repariert werden, wenn die Reparaturkosten oberhalb der Differenz aus WBW und Restwert liegen. Das ergibt sich aus den Klauseln A.2.6.1 in Verbindung mit A.2.7.1 der Musterbedingungen AKB 2008 des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (Abruf-Nr. 080202).